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 Gildensatzung von Faith

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BeitragThema: Gildensatzung von Faith   Gildensatzung von Faith Icon_minitimeSa Nov 17, 2007 12:20 am

Gildensatzung der Faith

Die Gilde Faith ist eine PvE-Raidgilde auf dem Server Amanthul die am 15.09.2007 gegründet wurde. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht den HighEnd Encountern in den bekannten 10er/25ger Instanzen das fürchten zu lehren und diese in Ihre Schranken zu weisen. Dabei legen wir großen Wert auf ein harmonisches Gildenleben und Spaß am Spiel. Die Gilde Faith und das was sich dahinter verbirgt richtet sich in erster Linie an ambitionierte Spieler von World of Warcraft. Die Definition eines ambitionierten Spielers ist zwar nicht so leicht, aber vielleicht doch schnell zu erklären. Es geht um Leute, die WoW mit einem gewissen Ehrgeiz betreiben, aber es als Hobby oder auch Sport neben dem alltäglichen Wahnsinn, oder auch der Freude im RL verstehen. Anders ausgedrückt die mindestens zweimal pro Woche zuverlässig an einem Raid teilnehmen.


Allgemeines

§1 Allgemeines

§1.1 Der Spieler sollte aktiv am Spielleben teilnehmen, kommt es trotzdem zu längerer Abwesenheit, kann man sich für eine bestimmte Zeit abmelden, allerdings nicht unbegrenzt.

§1.2 Die Gründer Können bei Inaktivität Ausnahmeregelungen treffen oder Übergangszeiten festlegen, z.B. wenn ein Spieler die Absicht hat, eine WoW-Pause einzulegen und den Account in der Zeit stillzulegen.


§1.3 Der Spieler muss World of Warcraft besitzen und sich im Klaren darüber sein, dass dadurch Kosten entstehen. Sollte man sich das Spiel nicht leisten können oder nicht mehr besitzen, kann der Spieler nicht weiter in der Gilde verbleiben.

§1.4 Die Nutzung von unerlaubten Hilfsprogrammen (Cheats,Hacks,Bots etc) ist in der Gilde streng verboten und wird sofort an einen Gründer gemeldet. Des Weiteren hat die betreffende Person auch alle Möglichkeiten verspielt, je bei den Faith aufgenommen zu werden. Bereits in der Gilde befindliche Personen werden nach bekannt werden umgehend aus Ihrer Mitgliedschaft entlassen.

§2 Das Verhalten innerhalb der Gilde

§2.1 Ein jedes Gildenmitglied ist den anderen Mitgliedern zur Loyalität verpflichtet. Feigheit im Kampf, sowie Betrug und unwahre Aussagen innerhalb der Gilde werden nicht toleriert. Ebenso wird viel Wert auf Zuverlässigkeit gelegt.

§2.2 Das Handeln und Tauschen, sowie der Verleih von Geld innerhalb der Gilde, basiert auf dem Vertrauen untereinander. Wer das Vertrauen seiner Gildenkameraden missbraucht, und Geld oder Waren veruntreut, hat die Konsequenzen daraus zu tragen, was bis zum Gildenausschluss führen kann.

§2.3 Für die Handwerker der Gilde gilt, dass sie ihre hergestellten Waren zum Materialpreis an Gildenmitglieder verkaufen, bzw. keine Gebühren für die Herstellung verlangen, wenn man ihnen die benötigten Materialien bereitstellt.

§2.4 Alle 2-4 Wochen wird im Teamspeak ein Gildentreffen abgehalten. Die entsprechenden Termine werden per GroupCalendar oder im Forum angekündigt. Es besteht keine Erscheinungspflicht, allerdings ist ein Erscheinen durchaus erwünscht, und sollte, da ihr dort die Möglichkeit habt etwas zu bewirken, zum guten Ton gehören. Zielsetzung des Treffens ist es, den Gildenmitgliedern die Möglichkeit zu geben, über diverse die Gilde betreffende Themen zu diskutieren und darüber evtl. auch Änderungen, so denn nötig, herbeizuführen. Die Ergebnisse dieser Treffen werden im Forum bekannt gegeben.

§2.5 Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gilde sind zunächst unter den Betroffenen zu klären. Diese gehören nicht in den Gildenchat. Sollte keine Einigung stattfinden, muss sich einer der Gründer schlichtend der Angelegenheit annehmen. Die Gründer sind von den Betroffenen über den Sachverhalt zu informieren. Sollte auf diesem Wege keine Einigung erzielt werden, so wird eine Gründersitzung einberufen werden. Die dort getroffene Entscheidung ist unanfechtbar und bindend.

§2.6 Entscheidungen des Gildenmeisters sowie der Gründer sind bindend, und es ist ihnen Folge zu leisten.

§2.7 Vollmitglied oder Offizier zu sein, bedeutet nicht Narrenfreiheit zu haben. Jedes Mitglied, egal welchen Ranges, hat sich an die Gildensatzung zu halten. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist dies dem Gildenmeister bzw. einem der Gründer mitzuteilen.

§3 Kommunikation

§3.1 Gutes Benehmen in Foren, InGame, Chats oder anderen kommunikativen Medien sollen als selbstverständlich angesehen werden. Abwertende Äußerungen jeglicher Art werden nicht toleriert und ggf. auch geahndet.

§3.1.1 Die Faith sind eine bekannte Gilde mit einem guten Ruf, der von ihren Mitgliedern getragen und bewiesen werden will. Deshalb sollte eine gewisse Toleranz und "Größe" in der Haltung anderen gegenüber zu spüren sein.

§3.2 Außerhalb des Spiels werden allgemeine und feststehende Dinge auf der Homepage bekannt gegeben. Jedes Faithmitglied (egal welcher Rang bekleidet wird) hat sich im Forum zu registrieren und sollte dieses möglichst aktiv für Diskussionen, Anregungen und Vorschlägen nutzen. Es wird empfohlen, vor dem WoW-Start einen kurzen Besuch der Homepage und des Forums vorzunehmen. Inhalte, die während des Spielens älter als 72 Stunden sind, gelten als allen Mitgliedern bekannt. Ausreden über Unkenntnis sind nicht relevant. Mit anderen Worten: die Nutzung des Forums ist Pflicht. Inwiefern jeder das Forum mehr oder weniger aktiv durch das Posten von eigenen Beiträgen nutzt, ist jedem selbst überlassen, jedoch obliegt jedes Mitglied seiner Informationspflicht.

§3.3 Die Faith hat einen eigenen TS2-Server. Die Nutzung von Teamspeak ist Pflicht. Daher ist jedes Mitglied angehalten, sich den TS2-Client sowie ein funktionierendes Headset zu zulegen.

§3.5 Seitens der Gilde ist es erwünscht, dass jedes Mitglied ein kleines persönliches Profil und eine Kurzvorstellung im Forum hinterlegt. Über den Umfang der angegebenen Information entscheidet das jeweilige Mitglied.

§4 Aufnahme neuer Mitglieder

§4.1 Es nicht gestattet, in anderen Gilden aktiv zu sein. Dies führt zum sofortigen Ausschluss und ist endgültig. Entweder ist man mit allen Charakteren bei den Faith oder gar nicht. Gildenlose Twinks werden toleriert.

§4.2 Grundsätzlich wollen wir Spaß haben. Das heißt, dass ein gewisses Maß an vernünftigem Miteinander erreicht werden sollte. Um dies zu erreichen haben wir ein Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Ausnahmeregelungen sind nach Absprache mit der Gründerversammlung möglich.

§4.3 Bewerbung
Die Bewerbung hat in schriftlicher Form im Forum zu erfolgen und sollte alle im Forum geforderten Punkte erfüllen.

§4.4 Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt InGame, nach einem Gespräch im Teamspeak durch ein Mitglied der Gründerversammlung.

§4.5 Probezeit
Die Probezeit beträgt mindestens 3 Wochen und kann bei Bedarf durch die Gründerversammlung verlängert werden. In diesem Zeitraum ist der Anwärter verpflichtet sich im Forum zu registrieren und vorzustellen.

§4.6 Mitgliedschaft
Nach Ablauf der Probezeit, wird der jeweilige Anwärter einer Prüfung des Gildenrates unterzogen. Kriterien dabei sind vor allem die unter §2 und §6 genannten Punkte. Zur Entscheidungsfindung können sich zusätzlich noch die Offiziere für oder gegen eine Aufnahme des Anwärters als Mitglied aussprechen. Die Gründerversammlung behält sich das Recht vor, einem Anwärter eine zweite Chance zu gewähren, und die Probezeit auf zwei Monate zu verlängern. Die Entfernung aus der Gilde kann nur die Gründerversammlung beschließen und wird einzig vom Gildenmeister oder einem Gründer vollstreckt und ist endgültig! Wer die Faith einmal verlassen hat verwirkt jegliches Recht auf eine erneute Aufnahme.

§5 Verstöße und Verwarnungen

§5.1 Verstöße gegen die Gildensatzung müssen der Gründerversammlung bzw. einem Gründer per Post/TS/Foren-PM stichpunktartig gemeldet werden. Die Gründerversammlung entscheidet nach Prüfung über die Konsequenzen.

§5.2 Verwarnungen werden per Post/Foren-PM zugesandt und enthalten die Gründe der Verwarnung. Der Verwarnte kann sich vor der Gründerversammlung rechtfertigen. Nach Rücksprache mit dieser ist es möglich eine ausgesprochene Verwarnung zurückzunehmen.

§5.3 Nach 2 Verwarnungen gegen ein Mitglied in einem Zeitraum von 2 Monaten oder bei wiederholtem Grund, entscheidet die Gründerversammlung über eine Entlassung aus der Gilde. Ein Offizier muss vor der Gründerversammlung Rede und Antwort stehen.

§6 Der Raid

§6.1 Jede/r Raidteilnehmer/in hat sicherzustellen dass alle technischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Raidteilnahme vorhanden sind. Insbesondere gilt dies für alle Kommunikationsmittel, die zugehörige Software sowie die Internetverbindung. Teilnehmer die diese Voraussetzungen nicht erfüllen werden umgehend aus dem Raid entfernt und durch ein anderes Mitglied ersetzt. Eine Wiederaufnahme in den Raid ist erst dann möglich wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. Wird ein Teilnehmer des Raids aus genannten Gründen dem Raid verwiesen kann er frühestens zum nächsten Raid wieder teilnehmen.

§6.2 Jede/r Raidteilnehmer/in hat sich über das derzeit gültige Tool (laut Forum) bis spätestens 24 Stunden vor dem Raidbeginn an- oder abzumelden. Ein spätere Anmeldung wird nicht berücksichtig. Eine verspätete Abmeldung wird mit –DKP geahndet sollten nicht wichtige und/oder unabsehbare Gründe vorliegen. Jeder Teilnehmer, der sich anmeldet, steht dem Raid uneingeschränkt für den geplanten Zeitraum zur Verfügung. Dies gilt auch wenn er nicht unmittelbar am Raid teilnimmt.

§6.3 Jede/r Raidteilnehmer/in verfügt über die im Forum geforderten Addon`s und ist eigenverantwortlich für deren Aktualität zuständig. Weiterhin sind Charspezifische Addon`s die dem Raiderfolg zuträglich sind zu installieren. Âuch hat jeder Teilnehmer seine Ausrüstung mit den bestmöglichen Verzauberungen und Sockeln auszustatten. Wer nicht über die geforderte Ausrüstung verfügt kann ggf durch ein anderen Teilnehmer ersetzt werden.

§6.4 Jede/r Raidteilnehmer/in hat sicherzustellen, dass alle für den Raid benötigten Voraussetzungen geschaffen sind. Dies gilt insbesondere für Verbrauchsmaterialien wie Buffreagenzien und -food, Flasks, Elixiere und Tränke. Diese sind in ausreichender Menge mitzuführen. Weiterhin ist der tadellosen Zustand der Ausrüstungsgegenstände selbstverständlich. Bei Klassen die über mehrere Ausrüstungen (zB. Dmg/Heal) verfügen sind alle verfügbaren Ausrüstungsgegenstände mitzuführen. Das gänzliche fehlen oder nur in Mindermengen verfügbar Verbrauchsmaterial kann zum Raidausschluß und/oder -DKP führen. Die Kontrolle sowie ein Ahndung bei Verstößen obligt dem Ermessen des Raidleiter.

§6.5 Jede/r Raidteilnehmer/in hat sich 30 Minuten vor Raidbeginn zum Einladen zur Verfügung zu halten mit dem von Ihm angemeldeten Char. Raidteilnehmer die zu diesem Zeitpunkt nicht eingeladen werden können werden durch andere Teilnehmer ersetzt. Ausnahmeregelungen sind ausschließlich mit dem Raidleiter zu vereinbaren bzw. bei Anmeldung zu vermerken. Alle Teilnehmer haben sich bis spätestens 15 Minuten vor Raidbeginn in dem vorgesehenen TS-Channel einzufinden.

§6.6 Jede/r Raidteilnehmer/in hat sicherzustellen das der Raid pünktlich beginnen kann. Unpünktliche Teilnehmer die sich nicht rechtzeitig in der Instanz einfinden werden mit –DKP geahndet und ggf. wird der geladen Teilnehmer durch ein anderes Mitglied ersetzt. Dies gilt auch für evtl. Raidpausen bzw. unerlaubtes Entfernen aus dem Raid.

§6.7 Dem Raidleiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt ausdrücklich für taktische Anweisungen sowie für die Zusammenstellung des Raids. Zuwiderhandlungen können mit – DKP oder Ausschluß aus dem Raid geahndet werden. Dies liegt im Ermessen des Raidleiters.

§6.8 Während der Dauer eines Kampfes (egal ob Trash/Boss) herrscht Ruhe im TS, ausgenommen hiervon sind taktisch notwendige Ansagen. Taktische Besprechungen werden ohne Unterbrechungen vorgenommen. Evtl. Ergänzungen oder Änderungsvorschläge sind nach Beendigung der taktischen Besprechung des Raidleiters vorzutragen.

§6.9 Die Lootvergabe wird durch ein DKP-System was im Forum eingesehen werden kann geregelt. Die gebotenen DKP Punkte werden an den Raidleiter gewispert. Sollte der Raidleiter selber Bedarf anmelden wird der bei Raidbeginn festegelegte Vertreter angeschrieben. Dieser teilt dem Raidleiter dann das Ergebnis der gebotenen Punkte mit.

§6.10 Mitglieder die ohne Rücksprache mit Ihrem Raidleiter oder einem der Gründer „Fremdraiden“ werden mit –DKP und Lootsperre für die nächsten 3 10/25ger Instanzen belegt und erhalten eine Verwarnung. Bei erneuter Widerhandlung wird der entsprechende Spieler aus der Gilde entfernt.

§6.11 Absprachen unter Mitgliedern bzgl. des DKP Systems sind strengsten untersagt. Zuwiederhandlungen werden mit massiven DKP Entzug und Raidverbot geandet. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt sofortiger Gildenausschluss.

§7 Gültigkeit
Diese Gildensatzung kann jederzeit ergänzt oder den gegebenen Umständen angepasst werden. Änderungen werden im Forum bekannt gegeben und ausschließlich durch die Gründerversammlung beschlossen.

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